[Stiftung Hessischer Naturschutz] Förderung |
Die Stiftung Hessischer Naturschutz fördert gemäß ihrer Satzung Bestrebungen und Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft. Sie fördert das allgemeine Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeitsarbeit und trägt zur Aufbringung der benötigten Mittel bei. Der Förderschwerpunkt der Stiftung Hessischer Naturschutz für das Jahr 2009 lautet: ARTENSCHUTZ und BIODIVERSITÄT.
Satzung der Stiftung Hessischer NaturschutzDie Förderrichtlinie konkretisiert den Stiftungszweck. Sie benennt mögliche Förderbereiche und den Kreis der Zuwendungsempfänger.
FörderrichtlinieIn den "Hinweisen für die Antragstellung" haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengestellt.
Hinweise zur AntragstellungBeachten Sie bitte auch die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" ANBest-P bzw. bei Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften die ANBest-GK, da diese Bestandteil jedes Zuwendungsbescheides werden.
NebenbestimmungenFür die Antragstellung nutzen Sie bitte unser Antragsformular.
AntragsformularTermine
Die Entscheidung über eine Förderung Ihres Projektantrags trifft bis zu 15.000 € beantragter Fördersumme der Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand tagt ca. viermal im Jahr.
Bei Projektanträgen über 15.000 € beantragter Fördersumme entscheidet der Stiftungsrat. Der Stiftungsrat tagt zweimal jährlich.
Die Termine der Sitzungen finden Sie bei "Aktuelles".
Ansprechpartner
Bei Fragen in Zusammenhang mit der Antragstellung beraten wir Sie gern. Ansprechpartner finden Sie unter Kontakt.
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